Nicht nur auf dem Balkon oder der Terrasse, sondern auch im eigenen Garten können Mini-Photovoltaik-Anlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, montiert werden. Der Grund: Die Anlagen sind für den Eigenbedarf konzipiert und generieren eine geringe Strommenge. Diese reicht aus, um die Stromkosten langfristig zu senken und beispielsweise Geräte wie den Laptop oder den Router mit Strom aus erneuerbaren Energien zu versorgen.
Wer über keinen eigenen Garten verfügt und einen Schrebergarten nutzt, muss sich vor der Installation allerdings über die geltenden Regelungen informieren. Wir erklären, wie Sie ein Balkonkraftwerk im Garten aufstellen, welche Vorteile dieses bietet und ob Sie das Balkonkraftwerk im Schrebergarten montieren dürfen!
Balkonkraftwerk im Garten aufstellen: Allgemeines
Inhalt auf einen Blick
Mini-Photovoltaikanlagen wie das Balkonkraftwerk von Green Solar bestehen aus Solarmodulen mit Solarzellen, einem Wechselrichter, einer Steuerung, Kabeln und einem Stromspeicher. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, sofern das Balkonkraftwerk maximal 800 Watt Strom generiert.
Doch welche Vorteile hat ein Balkonkraftwerk im Garten? Zum einen reduzieren Sie Ihre Stromkosten, indem Sie mit Hilfe der Mini-PV-Anlage zum kleinen Preis Energie aus dem kostenlos zur Verfügung stehenden Sonnenlicht produzieren. Der Grund: Sie verbrauchen weniger Energie aus fossilen Brennstoffen und decken Ihren Bedarf zum Teil über Solarstrom.
Zudem gilt: Der Grüne Strom verursacht keine Treibhausgase. Das bedeutet, dass Sie Ihren persönlichen ökologischen Fußabdruck minimieren und einen aktiven Teil zum Schutz der Umwelt beitragen. Durch die PV-Anlage stellen Sie außerdem sicher, dass Sie im Garten über Strom verfügen – und zwar auch dann, wenn kein Anschluss zum öffentlichen Stromnetz besteht. Mit dem Solarstrom können Sie zum Beispiel Ihren Mähroboter aufladen.
Balkonkraftwerk im Schrebergarten: Was ist erlaubt und was ist verboten?
In einem Kleingarten sind Sie dazu angehalten, sich an die geltenden Regeln zu halten. Zum einen greift hier das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Dieses bildet die rechtliche Grundlage zur Nutzung eines Schrebergartens in Deutschland.
Als Kleingarten gilt ein Garten zur kleingärtnerischen Nutzung. Dieser befindet sich in einer Anlage mit mindestens fünf Einzelgärten und mit gemeinschaftlich genutzten Flächen wie Spielflächen, Wegen oder Vereinsgebäuden. Der Kleingarten darf eine maximale Größe von 400 Quadratmetern aufweisen.
Zum anderen sind die Kleingartenverordnungen des Kleingartenvereins zu berücksichtigen. Letztgenannte definieren eigene Regeln und Pflichten, die in keinem Zusammenhang mit den gesetzlichen Regelungen stehen.
Die Gartenlaube des Kleingartens darf die Größe von 24 Quadratmetern nicht überschreiten. Diese Vorschrift besteht seit 1983 und bleibt unverändert. Schwammig ist die Rechtslage in Bezug auf die Frage, ob die Gartenlaube mit einem Balkonkraftwerk ausgestattet werden darf. Dies ist bisher weder erlaubt noch verboten. In Zukunft sollen Balkonkraftwerke mit einer Leistung bis zu 800 Watt eingesetzt werden dürfen.
Das Problem: Das BKleingG schreibt vor, dass die Gartenlaube der reinen Entspannung dienen und nicht zu wohnlichen Zwecken nutzbar gemacht werden darf. Das Balkonkraftwerk darf also nur in dem Maße eingesetzt werden, in dem „die Nutzung einer solchen Anlage (…) keinen Einfluss mehr auf die Beurteilung (hätte), ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt.“ Ein Balkonkraftwerk könnte dazu führen, dass der Schrebergarten bewohnt werden kann.
Die Bundesregierung hält eine neue Gesetzesanpassung jedoch nicht für notwendig. Aus ihrer Sicht beeinflusse die Verwendung einer Stecker-Solaranlage (eines Balkonkraftwerkes) den Nutzen einer Gartenlaube nicht.
Zulässig ist bereits die Nutzung größerer Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Arbeitsstrom im Schrebergarten. Es bestehe also kein Grund zu der Annahme, dass eine Gartenlaube im Kleingarten durch ein Balkonkraftwerk wohnliche Zwecke erfülle. Eine spezielle Technologie wird im BKleingG jedoch nicht erwähnt, weshalb die Aufstellung des Balkonkraftwerkes auch in Zukunft eine gesetzliche Grauzone darstellt.
Kritisiert wird vom Verein Balkon.Solar e.V., dass das BKleingG nicht zeitgemäß ausfalle und keine konkreten Formulierungen für installierte Leistungen enthalte. Kleingärten würden, so die Kritik, häufig einen Hauptzähler aufweisen. Der Strom aus dem Balkonkraftwerk sollte jedoch über einen eigenen Stromzähler gemessen werden. Dies führe dazu, dass eine Schrebergarten-Anlage laut Gesetz derzeit nur über ein Balkonkraftwerk verfügen dürfe.
Das Fazit – die Stecker-PV-Anlage im Schrebergarten
Ein Balkonkraftwerk erzeugt Energie aus Sonnenlicht und steht zu einem fairen Anschaffungspreis zur Verfügung. Außerdem ist die PV-Anlage im Miniformat schnell zu montieren und leicht zu bedienen.
Möchten Sie ein Balkonkraftwerk in Ihrem Schrebergarten montieren, bewegen Sie sich derzeit in einer rechtlichen Grauzone. Denn das BKleingG erlaubt die Installation des kleinen Kraftwerkes weder noch verbietet es diese. Im Idealfall halten Sie in diesem Kontext Rücksprache mit dem Kleingartenverein und erkundigen sich über die geltenden Vereinsregeln.
Ich schreibe hier für Sie
Ich liebe es im Garten zu arbeiten und ein perfekter Tag ist für mich ein Tag an der frischen Luft. Hier schreibe ich über Themen rund um den Garten und hoffe, dass ich hier und da vielleicht mit meiner Erfahrung helfen kann. Danke für Ihr Interesse.
Mein Fachwissen erstreckt sich über sämtliche Aspekte des Gartenbereichs, von der Pflanzenauswahl und -pflege bis hin zur Gartengestaltung. Mein Engagement für die grüne Leidenschaft hat mich dazu motiviert, nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis tiefgehende Erfahrungen zu sammeln. Als leidenschaftlicher Experte im Hobby-Gartenbereich stehe ich bereit, mein umfassendes Wissen und meine praktische Erfahrung zu teilen, um anderen Gartenliebhabern zu helfen, ihre grünen Oasen zu gestalten und zu pflegen.